Politische Rechte der Frauen in Graubünden

   
1887   Meta v. Salis-Marschlins (1855-1929) verlangt als erste Schweizerin öffentlich das allgemeine Frauenstimm- und -wahlrecht.
1929   Eine Viertelmillion Schweizerinnen und Schweizer fordert in einer Petition das Frausenstimm- und -wahlrecht.
1959   Erste eidgenössische Abstimmung zum Frauenstimm- und -wahlrecht. Das Frauenstimmrecht wird mit knapp 70 Prozent abgelehnt.
1962   Die Bündner Stimmberechtigten nehmen ein Wahlgesetz an, mit dem das fakultative Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene eingeführt werden konnte.
1965   Der Grosse Rat überweist eine Motion von Rolf Raschein zur Einführung des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene.
1968   April: Die Stadt Chur nimmt das Frauenstimmrecht an.
    Oktober: Die Bündner Männer lehnen das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene ab. Mit ein Grund ist die Angst vor dem Verlust der Gemeindeautonomie
1971   Die zweite eidgenössische Abstimmung zum Frauenstimmrecht wird deutlich angenommen.
1972   Die Bündnerinnen erhalten auf kantonaler Ebene das Stimmrecht.
1973   Ersmals sitzen drei Frauen im Grossen Rat: Es sind die drei Churerinnen Lisa Bener, Ida Derungs und Elisabeth Lardelli.
1974   Elisabeth Lardelli ist die erste Bündner Nationalrätin.
1975   Interpellation von Elisabeth Lardelli im Grossen Rat für die Einführung des Frauenstimmrechts auf kommunaler Ebene.
1978   Der Grosse Rat überweist eine Motion von Elisabeth Lardelli für das Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene.
1983   Die Bündnerinnen und Bündner stimmen im Februar der Einführung des Frauenstimmrechts auf kommunaler Ebene zu. Damit müssen die letzten 13 Gemeinden das Frauenstimmrecht einführen. 11 Gemeinden müssen dazu gezwungen werden.
1998   Eveline Widmer-Schlumpf wird erste Regierungsrätin des Kantons Graubünden.
     

 

Quelle: Hofmann, S. et al.: frauenRecht. Frauen- und Geschlechtergerschichte Graubünden, Band 1, Zürich 2003, 143.